Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)


1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten für sämtliche kreativen Leistungen (Illustrations- und Designaufträge) zwischen der Designerin und deren Auftraggeber (AG). Die Designerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AAB.
1.2. Diese AAB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird.

2. Grundlagen der Zusammenarbeit
2.1. Grundlage jedes Auftrags ist das Briefing bzw. die Aufgabenstellung des AG.
2.2. Die Designerin erfüllt den Auftrag eigenverantwortlich und mit gestalterischer Freiheit innerhalb der vereinbarten Anforderungen.
2.3. Die Designerin ist berechtigt, zur Auftragserfüllung geeignete freie Mitarbeiter oder Kooperationspartner heranzuziehen.
2.4. Der AG stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
2.5. Allfällige Beratungsleistungen der Designerin beziehen sich ausschließlich auf das Fachgebiet Design. Eine Haftung für fachliche Empfehlungen und Einschätzungen ist daher auf diesen Bereich beschränkt.
2.6. Sämtliche Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Illustrationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind vom AG nach Erhalt zeitnah zu prüfen und freizugeben.
2.7. Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des AG gehen nicht zu Lasten der Designerin.

3. Angebote und Vertragsabschluss
3.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme oder schriftliche Auftragserteilung zustande.
3.3. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können gesondert verrechnet werden.

4. Leistung und Fremdleistungen
4.1. Sämtliche Leistungen der Designerin erfolgen gegen ein zuvor vereinbartes Honorar. Die für die Angebotserstellung erforderliche Ausarbeitung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.
4.2. Die Designerin ist berechtigt, mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende notwendige oder vereinbarte Neben- und Fremdleistungen entweder selbst gegen ein angemessenes, marktübliches Entgelt zu erbringen oder im Namen und auf Rechnung des AG an Dritte zu vergeben.

5. Honorar und Zahlungsbedingungen
5.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Honorare.
5.2. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsbestimmungen.
5.5. Die Designerin ist berechtigt, insbesondere bei umfangreicheren Projekten oder Projekten mit längerer Laufzeit angemessene Anzahlungen, Akontozahlungen oder Teilrechnungen zu stellen.
5.6. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Sollte sich im Projektverlauf ein erheblicher Mehraufwand ergeben, wird der AG rechtzeitig informiert. Mehrleistungen werden erst nach Abstimmung durchgeführt.
5.7. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen ist die Designerin berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten.
5.8. Barauslagen sowie mit dem AG abgestimmte Fremdkosten (z. B. Bildlizenzen, Schriftlizenzen oder Leistungen Dritter) werden gesondert verrechnet.

6. Korrekturen und Änderungswünsche
6.1. Die im Angebot definierten Korrekturschleifen sind im vereinbarten Honorar enthalten.
6.2. Zusätzliche Änderungswünsche, neue Briefinginhalte oder nachträgliche Erweiterungen des Leistungsumfangs werden gesondert verrechnet.
6.3. Umfangreiche Änderungen nach bereits erfolgter Freigabe gelten als neuer Leistungsumfang.

7. Urheberrecht
7.1. Sämtliche Urheberrechte an Entwürfen, Skizzen, Illustrationen, Konzepten, Layouts und sonstigen kreativen Leistungen verbleiben bei der Designerin.
7.2. Die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich im vereinbarten Umfang.
7.3. Nicht ausgewählte Entwürfe, Skizzen und Vorstufen bleiben Eigentum der Designerin.

8. Nutzungsrechte
8.1. Soweit zwischen AG und Designerin nichts Abweichendes vereinbart wurde, räumt die Designerin dem AG ein ausschließliches Nutzungsrecht (Werknutzungsrecht) ein.
8.2. Der AG erwirbt das vereinbarte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars und der Nebenkosten.
8.3. Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck, Zeitraum, Umfang und geografischen Nutzungsbereich. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin und kann zusätzlich vergütungspflichtig sein.
8.4. Änderungen, Bearbeitungen oder Nachahmungen der zur Nutzung überlassenen Werke sind nicht zulässig, sofern der AG nicht ausdrücklich und schriftlich ein entsprechendes Bearbeitungsrecht gegen zusätzliches Honorar erworben hat.
8.5. Die dem AG bzw. bei einer Beauftragung durch eine Agentur deren Kunden eingeräumten Nutzungsrechte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der Designerin weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben oder übertragen werden.
8.6. Wünscht der AG die Übergabe der Computerdaten, erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung und kann gesondert verrechnet werden.
8.7. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist bei den jeweiligen Werken eine Urheberkennzeichnung mit „Claudia Hofer“ anzubringen.

9. KI-Nutzung und automatisierte Verarbeitung
9.1. Die von der Designerin erstellten Werke dürfen weder vollständig noch teilweise zum Training, zur Optimierung oder Weiterentwicklung von Systemen künstlicher Intelligenz, Machine-Learning-Modellen oder vergleichbaren Technologien verwendet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Werke vollständig, teilweise oder in bearbeiteter Form verwendet werden.
9.2. Ebenso ist die Eingabe der Werke in generative KI-Systeme zur Erstellung neuer Inhalte, Bearbeitungen oder Ableitungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Designerin unzulässig.

10. Produktionsdaten und offene Arbeitsdateien
10.1. Der AG erhält die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Enddaten.
10.2. Die Übergabe von Entwicklungsdaten (z. B. Skizzen und Entwürfen), offenen Arbeitsdateien oder Ebenendateien ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung. Eine Übergabe erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und ein entsprechendes zusätzliches Honorar vereinbart ist.

11. Referenznutzung, Eigenwerbung und Belegmuster
11.1. Die Designerin ist berechtigt, von ihr erbrachte Leistungen und abgeschlossene Projekte zum Zweck der Eigenwerbung als Referenz zu präsentieren. Dies gilt auch für Arbeiten, die im Rahmen einer Anstellung, freien Mitarbeit oder Kooperation entstanden sind, sofern die hierfür erforderlichen Nutzungs- und Präsentationsrechte vorliegen. Der jeweilige Projektkontext (z. B. Kunde oder Agentur) darf dabei genannt werden.
11.2. Die Referenznutzung umfasst insbesondere die Präsentation auf der eigenen Website, in Portfolios, sozialen Medien, Wettbewerben sowie sonstigen Eigenwerbemaßnahmen.
11.3. Der AG stellt der Designerin auf Wunsch ein Belegexemplar oder eine digitale Dokumentation der veröffentlichten Arbeit zur Verfügung, sofern dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

12. Namensnennung
12.1. Die Designerin hat Anspruch auf angemessene Urheberkennzeichnung, soweit dies technisch möglich, branchenüblich und wirtschaftlich zumutbar ist.
12.2. Eine vereinbarte Urheberkennzeichnung darf ohne vorherige Zustimmung der Designerin weder entfernt noch verändert werden.

13. Haftung
13.1. Die Designerin haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit haftet sie bis zur Höhe des vereinbarten Honorars, ausgenommen Nebenkosten und Umsatzsteuer.
13.2. Mängel sind der Designerin unverzüglich nach Erhalt der Leistung schriftlich mitzuteilen. Der Designerin ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Beauftragt der AG trotz Bereitschaft der Designerin zur Mängelbehebung einen Dritten mit der Behebung, trägt der AG die daraus entstehenden Kosten. Ein Anspruch auf Nachbesserung erlischt sechs Monate nach Übergabe der Leistung.
13.3. Die Designerin ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der vom AG vorgegebenen Inhalte oder der beabsichtigten Nutzung zu prüfen.
13.4. Die Designerin haftet nicht für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen.
13.5. Der AG stellt sicher, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Logos, Illustrationen, Vorlagen oder sonstige Materialien) für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen und bei deren Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
13.6. Beauftragt die Designerin im Einvernehmen mit dem AG Fremdleistungen (z. B. Motion Designer, Fotograf etc.) im Namen und auf Rechnung des AG, haftet sie nicht für deren Leistungen oder Lieferungen.

14. Termine und Lieferfristen
14.1. Angegebene Liefer- und Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, als annähernde und unverbindliche Richtwerte.
14.2. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Designerin schriftlich zu bestätigen.
14.3. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung der Designerin aufgrund höherer Gewalt, fehlender Mitwirkung des AG oder anderer unvorhersehbarer und trotz Sorgfalt nicht abwendbarer Ereignisse (z. B. Krankheit, Unfall, technische Ausfälle oder Lieferverzögerungen Dritter), verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
14.4. Dauert eine solche Verzögerung über zwei Monate, sind sowohl die Designerin als auch der AG berechtigt, hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend dem bisherigen Leistungsstand zu vergüten.
14.5. Befindet sich die Designerin in Verzug, kann der AG vom Vertrag erst zurücktreten, nachdem er der Designerin schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist.
14.6. Schadenersatzansprüche des AG wegen Nichterfüllung oder Verzögerungen sind ausgeschlossen, sofern die Verzögerung nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Designerin beruht.

15. Rücktritt und Stornierung
15.1. Der AG und die Designerin sind berechtigt, nach Vorlage der Erstpräsentation ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist das im Angebot vereinbarte Präsentationshonorar vom AG zu bezahlen.
15.2. Wird ein Auftrag vom AG storniert oder der vereinbarte Leistungsumfang nachträglich reduziert, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Arbeitszeiten sowie entstandenen Kosten vollständig zu bezahlen.
15.3. Nicht übertragene Nutzungsrechte verbleiben in jedem Fall bei der Designerin.

16. Schlussbestimmungen
16.1. Jede von diesen AAB abweichende oder ergänzende Vereinbarung bedarf der Schriftform.
16.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
16.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Designerin.